Dreifach-Nettomietvertrag

Beim Abschluss eines Mietvertrages besteht die Möglichkeit, sich für einen „Triple-Net“-Mietvertrag zu entscheiden. Diese Form des Mietvertrags beinhaltet, dass der Mieter zusätzlich zum Grundmiete auch verantwortlich für Servicegebühr wie Wartung, Reinigung, Versicherung und Gemeindesteuern.

Triple-Net-Verträge werden in der Regel dann abgeschlossen, wenn es sich bei dem zu vermietenden Objekt um eine Gewerbefläche handelt. Unter Geschäftsräumen versteht man eine Garage, ein Bürogebäude, eine Werkstatt oder eine Geschäftseinheit. Ziel dieser Vertragsform ist es, den Vermieter von etwaigen Mehrkosten zu befreien. In vielen Fällen wird ein Triple-Net-Leasing gewählt, wenn beispielsweise ein Bürogebäude vollständig an einen Mieter vermietet wird.

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