Zweck der Eigentümergemeinschaft ist die Förderung der gemeinsamen Interessen der Eigentümer. Welche Dinge gemeinsam sind, wird im beschrieben Teilungsurkunde. Der VvE kümmert sich auch um die Verwaltung und Instandhaltung der gemeinsamen Teile eines Gebäudes (z. B. den Eingang, die Flure, die Treppen, den Parkplatz, die Fassade und das Dach).
Wird ein Gebäude durch eine Teilungsurkunde in Einzelräume aufgeteilt, die einzeln verkauft oder vermietet werden können, kann eine Eigentümergemeinschaft gegründet werden. Bei der horizontalen Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungsrechte ist jedoch eine VvE zwingend erforderlich. Beispiele hierfür sind Mehrfirmengebäude und Mehrfamilienhäuser. Wird ein VvE gegründet, sind die Eigentümer verpflichtet, diesem Verein beizutreten.